Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein Diplom oder Bachelor-Abschluss (mind. 180 CP) einer Universität oder Fachhochschule im Fach Psychologie.
Eine außerordentliche Zulassung ist nach Einzelfallprüfung möglich. Voraussetzung für eine Einzelfallprüfung ist ein Bachelor-/Diplomstudium von mindestens 180 CP in einer vergleichbaren Studienrichtung aus den Bereichen der Psychologie, Pädagogik, Medizin und/oder dem sozialen Bereich, wobei mindestens ein Modul aus dem Fachbereich der Psychologie erfolgreich abgeschlossen worden sein muss.
Darüber hinaus setzen wir ein ausgeprägtes Interesse an klinischer Psychologie, psychischen Störungen, ihrer Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge im Zusammenhang mit medizinischen Erkrankungen voraus. Bewerber sollten über kommunikative Fähigkeiten verfügen und zudem bereit dazu sein, sich mit der eigenen Person und ihren emotionalen Reaktionen auseinander zu setzen. Nicht zuletzt ist für die studienbegleitenden Projekte ein genuines Interesse an wissenschaftlicher Arbeit wünschenswert.
Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie auch mit einem Abschluss einer Fachhochschule für den Masterstudiengang zugelassen werden und nach erfolgreichem Abschluss den akademischen Grad "Master of Science" erlangen. Jedoch erfüllen Sie nur mit einem universitären Abschluss im Fach Psychologie die in Berlin notwendigen Voraussetzungen, um für die Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zugelassen zu werden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales verlangt ein universitäres, konsekutives Psychologiestudium.